Arten- und Hochwasserschutz

Mensch gegen Natur – Bundesstraße gegen seltene Vögel und andere.

Wer wird diesmal gewinnen?

Das Straßenbauamt Ansbach hat erkannt, dass beim Bau einer neuen Umgehung ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotential besteht. Die geplante Variante 3.1 zwischen Schlungenhof und Laubenzedel würde durch Felder mit hoher Konfliktintensität verlaufen.

Das heißt:

  • Flächen mit vermehrtem Vorkommen von Rebhühner werden verbaut
  • Stark frequentierte und hochwertige Fledermausflugrouten werden verändert und teilweise gestört
  • Geschützte Biotope werden durchschnitten
  • Offenlandbrüter wie die Feldlerche und der Kiebitz werden stark beeinträchtigt

Übrigens: Sollte der Verlauf der B13 so bleiben wie sie derzeit ist oder die modifzierte Nullvariante kommen (also die Verlegung der Kreisstraße WUG22, so dass sie nördlich von Schlungenhof an die B13 anschließt), wäre die zusätzliche Flächenversiegelung wesentlich geringer, die Eingriffe in die Tierlebensräume überschaubar und es gäbe kaum zusätzliche Flächenzerschneidung.

Hochwasserschutz

Zum Schutz der Bevölkerung vor hundertjährigem Hochwasser wurde das Gebiet, in dem nun die Umgehung gebaut werden soll, als Überschwemmungsfläche ausgewiesen.

Diese Schutzfunktion würde durch den neuen B13-Verlauf einer Umgehung stark beschnitten.

HaSe CC BY-SA 4.0

Durch den Bau der Umgehung wird der Hochwasserschutz eingeschränkt.

Fotos
Kiebitz: Rolf Dietrich Brecher from Germany
Feldlerche: Standbild-Fotografie
Fledermäuse: U.S. Fish and Wildlife Service Headquarters