Falls Sie sich die Frage stellen, ob die Stichfrage auf dem Wahlzettel (sowie das Ratsbegehren) unseres Erachtens sinnvoll sind?
Ein klares Nein. Die Stichfrage hätte man sich zusammen mit dem Ratsbegehren besser erspart, da durch die Beantwortung der Bürgerbegehrensfrage bereits jeder seinen Willen eindeutig zum Ausdruck bringen hätte können – und zwar mit nur einem Kreuz!
ABER: Die Stichfrage ist gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung bei zwei konkurrierenden Begehren dann notwendig, wenn beide Begehren das notwendige Quorum von 20% erreichen.
BEISPIEL:
50% Wahlbeteiligung, 21% Ja bei Ratsbegehren, 25% Ja bei Bürgerbegehren -> Beide Begehren würden in Kraft treten, widersprechen sich aber. Was nun?
ENTSCHEIDUNGSFRAGE:
Nun wird gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung die Stichfrage ausgewertet.
Und hier sollten Sie unseres Erachtens unbedingt rechts bei „Bürgerentscheid 2“ ein Kreuz machen!
Denn in diesem Fall wird dasjenige Begehren umgesetzt, das die Mehrheit der Stimmen bei der Stichfrage erhalten hat.